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Aldi-Zufahrt: Die Widersprüche sind noch nicht aufgeklärt

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Pressemitteilung des Heimatbundes Lüttringhausen

Seit nunmehr sechs Monaten versucht der Heimatbund Lüttringhausen, die Umstände zu klären, die zu einer Genehmigung der verkehrlichen Anbindung des neuen Aldi-Marktes in Lüttringhausen an die Kreuzbergstraße gegenüber dem Rathaus geführt haben. In einem Schreiben an den Heimatbund hat jetzt der Oberbürgermeister die Rechtslage aus der Sicht der Stadt Remscheid dargestellt. Allerdings kann dieses Schreiben in keiner Weise überzeugen. Das Gegenteil ist der Fall. Aus der Stellungnahme des Oberbürgermeisters ergibt sich, dass am 21. März 2013 als Ergebnis einer Ortsbesichtigung, an der Vertreter der Polizei, der Stadtwerke, der Ordnungsbehörde und des Straßenbaulastträgers (Stadt Remscheid) teilnahmen, einvernehmlich festgestellt wurde, dass eine Genehmigung einer verkehrlichen Anbindung des Aldi-Marktes an die Kreuzbergstraße nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen könne:

  • Die im Bereich der geplanten Aldi-Zu- und Abfahrt liegende Bushaltestelle muss bis an die Einmündung der Richard-Koenigs-Straße vorverlegt werden.
  • Die Ampelanlage an der Kreuzung Richard-Koenigs-Straße / Kreuzbergstraße / Gneisenaustraße muss veränderte Phasen erhalten.
  • Die Spuraufteilung vor der Ampelanlage muss angepasst werden.

Alle am Verfahren beteiligten Dienststellen haben folglich festgestellt, dass eine Zu- und Abfahrt des neuen Aldi-Marktes an der Kreuzbergstraße nur genehmigt werden kann, wenn diese Voraussetzung erfüllt werden. Dies war und ist aber nicht der Fall, denn der Oberbürgermeister teilt in seinem Schreiben mit, dass in der weiteren fachlichen Bearbeitung erkannt wurde, dass eine Änderung der Lichtsignalanlage nicht erfolgversprechend sein würde und deshalb von einer Änderung abgesehen wurde. Auch eine anschließend von der Verwaltung vorgeschlagene Teilverlegung der Bushaltestelle konnte nicht realisiert werden, da die Bezirksvertretung Lüttringhausen dies im März ablehnte.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bereits am 21. März 2013 von den zuständigen Fachdienststellen geforderten Bedingungen für eine Genehmigung der Zu- und Abfahrt zum neuen Aldi-Markt nicht erfüllt werden konnten. Eine Ablehnung durch die Bauverwaltung wäre folglich auf der Rechtsgrundlage des Straßen- und Wegegesetzes zwingend erforderlich gewesen. Der Heimatbund hat zwischenzeitlich den Oberbürgermeister gebeten, die entstandenen Widersprüche aufzuklären und nochmals die Möglichkeiten einer Rücknahme der Genehmigung zu prüfen. 


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