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Neue Nutzung für ehem. Autohaus & Tankstelle unbekannt

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Hier wird momentan kein Geld mehr verdient. Foto: Lothar Kaiser

Was soll mit dem großen Grundstück Ecke Neuenkamper Straße / Haddenbacher Straße; geschehen, nachdem dort ein  Autohaus und eine Tankstelle mit Autowaschstraße dicht gemacht haben? Zur Sitzung der Bezirksvertretung Süd am 4. September liegt nun die Antwort der Verwaltung auf Fragen vor, die in der Sitzung am  8- Mai Bernd Störmer (W.i.R.)( und Klaus Wetzel (Linke) gestellt hatten. Allerdings ist die Antwort wenig erhellend: „Die leerstehenden Gebäude und Grundstücke stehen für eine Nachnutzung grundsätzlich zur Verfügung, konkrete Planungen von Eigentümern oder Interessenten sind in der Verwaltung nicht bekannt. Sollten passende Anfragen nach Grundstücken oder Räumlichkeiten bei der Verwaltung (oder bei der Wirtschaftsförderung) eingehen, wird der Kontakt zu den Verkäufern hergestellt."

Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 177 und 196. Beide Bebauungspläne setzen ein Gewerbegebiet mit höchstens dreigeschossiger Bebauung, eine Grundflächenzahl von 0,6 und einer Geschossflächenzahl von 1,6 fest. Dabei werden belästigende Gewerbebetriebe gemäß § 8 (4) BauNVO ausgeschlossen. Entsprechend der zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplans geltenden Baunutzungsverordnung sind auf den Grundstücken folgende Nutzungen zulässig:

  • Gewerbebetriebe aller Art (bis auf die o.g. belästigenden Betriebe), Lagerplätze und öffentliche Betriebe, soweit diese Anlagen für die Umgebung keine erheblichen Nachteile oder Belästigungen zur Folge haben können,
  • Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude,
  • Tankstellen.

Ausnahmsweise können zugelassen werden:

  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,
  • Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Zwischen dem ehemaligen Autohaus und der ehemaligen Tankstelle befindet sich ein Grundstück der Stadt Remscheid. Dieses Grundstück ist im Bebauungsplan als Fußweg festgesetzt, aber nicht ausgebaut.


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