
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Wer in diesem Jahr sein Dieselfahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachrüstet, kann einenZuschuss (260 Euro pro Kfz) beim Bundesamtfür Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen. Die Aktion ist befristet bis zum 15. Februar 2016 und erfolgt, solange Geld im Haushalt des Bundes zur Verfügung steht. Also lohnt es, sich schnell zu entscheiden und den Antrag zu stellen. Das kann aber nur, wer als Fahrzeughalterin bzw. Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist. Wenn die Nachrüstung erfolgt ist, muss der Tag der Nachrüstung in diesen Fahrzeugpapieren eingetragen werden und als Nachweis in Kopie dem Antrag beigefügt werden. Die Antragsstellung erfolgt online unter www.bafa.de/bafa/de/weitere_aufgaben/pmsf/. Dort sind auch alle Voraussetzungen und Bedingungen erläutert. Die Förderung gilt für:
- Pkw mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
- Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor und einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Bestattungswagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und
- leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.