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Die 30 km/h-Zone war seit vier Jahren "unfallunauffällig"

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Durchschlängeln ist angesagt. Foto: Lothar Kaiser

„Künftig Tempo 50 auch in unübersichtlicher S-Kurve“, ärgerte sich am 9. Juli im Waterbölles Ralph Scheerer über die Entscheidung der Stadt, auf der Straße durch die Hofschaft Hohenhagen die langjährige Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer aufzuheben. Am 4. September steht das Thema nun auf der Tagesordnung der ersten Sitzung der Bezirksvertretung Süd nach der Sommerpause. Zitat aus der Mitteilungsvorlage der Verwaltung:

„Grundsätzlich beträgt gem. § 3 StVO die allgemeine zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Geschwindigkeitsbeschränkungen dürfen nur angeordnet werden, wenn

  1. Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind oder
  2. aufgrund unangemessener Geschwindigkeit häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt wurden.

Wie die Polizei bereits festgestellt hat, überschreitet bei der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ein großer Teil der Verkehrsteilnehmer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, ohne dass der Streckenabschnitt unfallauffällig wird. Insofern scheidet die erste Alternative zur Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus. Bezüglich der zweiten Alternative darf die Straßenverkehrsbehörden den fließenden Verkehr nur beschränken, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko zur Beeinträchtigung der Rechtsgüter ‚Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, Schutz vor Lärm und Abgasen‘ erheblich übersteigt.“ Eine Statistik der Polizei habe ergeben, dass sich in dem Straßenabschnitt  seit dem 1.1.2009 insgesamt 15 Verkehrsunfälle ereignet hätten, allerdings nur zwei mit der Ursache "Geschwindigkeit". Im einen Fall sei der Verursacher alkoholisiert, im anderen die Fahrbahn winterglatt gewesen. „Generell wurde festgestellt, dass der Streckenabschnitt in den letzten vier Jahren unfallunauffällig war“, so die Verwaltung.

Im Rathaus hatten sich in den vergangenen Wochen zwei Anwohner über den Abbau der 30 km/h-Schilder beschwert. Die Verwaltung: „Beiden Petenten wurde ausführlich erläutert, dass es sich bei der allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um eine Höchstgeschwindigkeit handelt und generell die Regeln des § 3 StVO zu beachten sind. Demnach ist die Geschwindigkeit insbesondere den Straßenverkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten sowie Eigenschaften von Fahrzeug und Ladungen anzupassen. Darüber hinaus darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf schmalen Straßen muss der Verkehrsteilnehmer sogar innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten können.“ Eine das allgemeine Risiko erheblich übersteigende besondere Gefahrenlage liegt z. B. bei vielen Schulen, Seniorenheimen, manchen Kindergärten und sonstigen sozialen Einrichtungen mit hoher Fußgängerdichte vor. Im Übrigen sei die Straße Hohenhagen zusammen mit der Fichtenstraße und der Hohenhagener Straße eine Entlastungsstraße zwischen der Haddenbacher Straße und der Lenneper Straße (B229) und durchgehend als Vorfahrtstraße beschildert ist.

Seit Wegfall der Geschwindigkeitsbegrenzung stellen mehr Anwohner als bisher ihre Wagen an der Straße auch außerhalb der Parkbuchten ab (durchaus zulässig!). Da ist dann bei Gegenverkehr Warten bzw. Durchschlängeln an der Tagesordnung (siehe Foto oben).


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