„Verwaltung soll "Fahrräder auf der Allee" nochmals prüfen“, beschloss die Bezirksvertretung Alt-Remscheid im August vergangenen Jahres. Die Fraktion der Grünen beantragte daraufhin einen Monat später die probeweise Öffnung der Alleestraße für Fahrräder. Und so steht es jetzt auch in der Beschlussvorlage der Verwaltung, mit der sich in den nächsten Wochen gleich drei Ausschüsse des Rates und zwei Beiräte beschäftigen werden, als erster heute der Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung. Zitat: „Die Fußgängerzone Alleestraße wird für den Radverkehr für ein Jahr zur Probe freigegeben. Anschließend wird über die endgültige Regelung entschieden.“ Zur Begründung erinnert die Verwaltung ursprünglichen Vorschlag des Arbeitskreises Radfahren, dem auch Vertreter von ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club) und VCD (Verkehrsclub Deutschland) angehören: „Dieser Arbeitskreis hat sich für eine Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone Alleestraße in beiden Richtungen zwischen Fastenrathstraße (Stadtsparkasse) und Markt ausgesprochen. Durch eine entsprechende Zusatzbeschilderung würde es Radfahrern ermöglicht, auch die Fußgängerzone zu nutzen bzw. die Fußgängerzone zu kreuzen, allerdings nur mit Schrittgeschwindigkeit und auch nur, solange Fußgänger nicht gefährdet oder behindert werden. Die Weiterführung des Radverkehrs erfolgt dann über Alte Bismarckstraße und Johanniterstraße. Die Busspuren in Richtung Blumenstraße bleiben auch weiterhin aus Sicherheitsgründen für Radfahrer gesperrt.“ Dieser Vorschlag sei aus Sicht der Verwaltung positiv zu bewerten – „nicht nur als Verbesserung für den Radverkehr, sondern auch als Beitrag zur Belebung der Innenstadt“. Die Maßnahme sei mit Straßenverkehrsbehörde, Polizei, TBR und Verkehrsbetrieben abgestimmt. Die Polizei hatte auf einem Probebetrieb und einer Klappbeschilderung bestanden, damit die Freigabe der Fußgängerzone für Radfahrer bei Veranstaltungen kurzfristig auch wieder aufgehoben werden kann. Zudem sollte bei Unfällen die Regelung wieder rückgängig gemacht werden können. Ähnliche Regelungen für Radfahrer in Fußgängerzonen gebe es in Wuppertal, Solingen, Leverkusen, Ennepetal und Herdecke, so die Verwaltung.
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Radverkehr als Beitrag zur Belebung der Innenstadt?
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