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Kita-Elternbeiräte können Jugendamtselternbeirat bilden

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Hat eigentlich jede Kindertageseinrichtung in Remscheid einen eigenen Elternbeirat? Das möchte die SPD-Fraktion in der Jugendhilfeausschusssitzung am 25.März von der Verwaltung wissen. Schließlich sehe das neue „KiBiz“-Gesetz vor, dass Eltern eine aktive Rolle in der Auseinandersetzung über Betreuung, Bildung und in der Erziehung in Kitas einnehmen. Zitat aus § 9 KiBiz (6): „Der Rat der Kindertageseinrichtung besteht aus Vertreterinnen und Vertretern des Trägers, des Personals und des Elternbeirates. Aufgaben sind insbesondere die Beratung der Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit, die räumliche, sachliche und personelle Ausstattung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung. Der Rat der Kindertageseinrichtung tagt mindestens einmal jährlich.“ Mit der 2. Gesetzesnovellierung sei ausdrücklich gesetzlich fixiert worden, so die SPD,, „dass ein/e Vertreter/in des Jugendamtselternbeirats (JAEB) als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss zu entsenden ist.“ Diese Neuregelung unterstreiche die Bedeutung der Elternvertretung in KiTa-Fragen auf kommunaler Ebene.

Im Einzelnen möchte die SPD, von der Verwaltung wissen, ob vorgesehen sei, eine Versammlung aller Elternbeiräte zu initiieren, damit sich aus diesem Kreis ein JAEB formieren könne, der sodann eine Vertretung in den Jugendhilfeausschuss entsende, und ob es es für Eltern ausreichend Informationsmaterial (ggf. mehrsprachig) gebe als Orientierungshilfe für ihre Mitwirkung in Kitas.


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