von Harald Fetsch
Die Alleestraße ist für Fußgänger (es ist eine öffentliche
Verkehrsstraße) und für Einkäufer/innen nicht sehr einladend. Es gibt auf der
gesamten Breite der Straße keinen Durchgang. In der Mitte stehen Pavillons, auf
den beiden Seitenstreifen, nominal vier Meter, verringert sich die
Durchgangsbreite teilweise auf 0 Meter. Grund sind die vorsätzlich zur
Behinderung der Fußgänger aufgestellten Werbeträger und Verkaufsstände. Das
widerspricht der Straßensatzung der Alleestraße, der StVO, und ist
kniggetechnisch voll daneben. Die Einkaufsmeile ist selbst für einzelne
Fußgänger ein Hindernislauf (Flaniermeile??). Aufenthaltsqualität geht gegen
Null.
Die Polizei, zuständig für die Überwachung des Straßenverkehrs, vertritt die Auffassung, wenn ein einzelner Fußgänger um die Werbeträger herumkommt, sei das ausreichend. Das ist rechtlich absolut falsch! Es handelt sich um eine Verkehrsbehinderung. Beispielsweise beim Zugang zur Alleestraße aus Richtung Dünkloh Klinik am Ampelübergang an der Ecke Daniel-Schürmann-Straße. Dort laufen die Fußgänger vor eine Wand (Plakatträger neben der Litfasssäule). Stellen Sie sich vor, dass sich dort zwei Fußgängergruppen (Familien) mit jeweils drei Personen um das Hindernis herum begegnen. Dies gilt für viele andere Stellen auf der Alleestraße ebenfalls. Dass Fußgänger dem Hindernis ausweichen müssen, darum herum gehen müssen, ist eine Verkehrsbehinderung. Interessant wird es bei Schnee. Es wird ein Weg freigeräumt, und dann mit Verkaufsständern zugestellt, so dass die Fußgänger durch den Schnee stapfen müssen.
Die Verkehrsbehinderungen auf der Alleestraße sind Ordnungswidrigkeiten. Dass die Polizei seit Jahren in diesem Punkt ihren Pflichten der Verkehrsüberwachung nicht nachkommt, ebenso wie das Ordnungsamt, ist Begünstigung im Amt gleichzusetzen. Viele Polizisten und Ordnungsamtsmitarbeiter verwechseln immer noch Fahrzeugverkehr und Straßenverkehr - ebenso wie Fahrbahn und Straße. Deshalb die Untätigkeit. Die Ansicht "Ein Fußgänger braucht doch nur..." ist eine "Gesundes-Autofahrer-Volksempfinden Phrase" ohne rechtlichen Hintergrund.
Ein Tipp: Stellen Sie sich vor, die Fußgänger sind Autos,
und legen Sie dann dieselben Maßstäbe an.