Pressemitteilung der Agentur für Arbeit
1180 Betriebe im Bezirk der Agentur für Arbeit Solingen-Wuppertal erhalten in diesen Tagen Post von der Bundesagentur für Arbeit. Grund ist die jährliche Überprüfung zur Beschäftigungspflicht schwerbehinderter Menschen. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen, und bis zum 31. März ihrer Anzeigepflicht nach dem Schwerbehindertenrecht nachzukommen. Versäumen Arbeitgeber dies, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Arbeitgeber, die nach Erkenntnis der Arbeitsagentur beschäftigungspflichtig sind, erhielten Anfang Januar 2014 die für die Anzeige erforderlichen Vordrucke. Auch beschäftigungspflichtige Arbeitgeber, die keine Unterlagen erhalten, sind anzeigepflichtig. Sie werden, ebenso wie Arbeitgeber, die einen zusätzlichen Bedarf haben, gebeten, die Anzeigeunterlagen über den Bestellservice der Bundesagentur für Arbeit unter http://www.REHADAT-Elan.de anzufordern. (Timo Psotta)