BV
will mehr über "betriebliche Standortsicherung" wissen, titelte
der Waterbölles am 12. Januar 2012. Die Bezirksvertretung Süd hatte damals ein
Bebauungsplanverfahren vertagt, das die Firma Vaillant angestrengt hatte. Der Bebauungsplan
Nr. 647 betrifft einen großen Parkplatz zwischen Berghauser und Engelbertstraße,
den die Firma gerne für eigene gewerbliche Zwecke nutzen möchte, wie es damals
hieß. Das ginge aber nur, wenn die Fläche insgesamt als Mischgebiet ausgewiesen
wäre. Ist sie derzeit aber nicht! Für den südöstlichen, an das Industriegleis
und die Berghauser Straße angrenzenden Teil des Plangebietes setzt der
rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 148 allgemeines Wohngebiet fest. Detaillierte
Informationen über betriebliche Standortsicherung hinaus - hatte die
Verwaltung vor zwei Jahren für die BV-Mitglieder nicht parat. Deshalb damals
die Vertagung.
Längst weiß man inzwischen mehr. Denn, wie am 14.3.2012 von
der Bezirksvertretung beschlossen, fand vom 27. Mai bis 28. Juni 2013
vergangenen Jahres eine Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die in diesem
Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bauverwaltung gewertet
und führten zu Veränderungen am Entwurf des Bebauungsplanes, so dass dieser ein
zweites Mal für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll. Dem
stimmten die Mitglieder der BV Süd in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu,
wobei Bernd Störmer (W.i.R.) betonte, zur Sicherheit sollten Bürger, die in
ersten Verfahren Bedenken erhoben oder Anregungen gemacht hatten, diese im
zweiten in gleicher Weise wiederholen. In der Vorlage der Verwaltung liest sich
das so: Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (können) bei der
Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. § 47 der
Verwaltungsgerichtsordnung erkläre
Einwände dagegen für unzulässig.
Das neue Gebäude, das Vaillant auf dem Firmengelände
errichten will, soll nach dem modifizierten Plan niedriger (um vier Meter) und kleiner
ausfallen als im früheren. Zitat: Die maximale Gebäudehöhe im Gewerbegebiet
wird von 339 auf 338 m ü. NN reduziert. Das zusätzliche Technikgeschoss
entfällt, stattdessen sind ausnahmsweise untergeordnete Dachaufbauten bis zu
drei Metern Höhe zulässig. Die Grundflächenzahl wird von 0,8 auf 0,6 reduziert
und die Geschossflächenzahl wird von 2,4 auf 2. Die Fläche zur Anpflanzung von
Bäumen und Sträuchern entlang der nördlichen Grenze des Gewerbegebiets wird auf
mindestens fünf Meter verbreitert. Bedenken von Anliegern, ihre Wohnungen
würden durch den Neubau insbesondere im Winter unzulässig beschattet, hat ein
Gutachter inzwischen entkräftet.