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Erneut Bürgeranhörung zu Neubauplänen der Fa. Vaillant

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„BV will mehr über "betriebliche Standortsicherung" wissen“, titelte der Waterbölles am 12. Januar 2012. Die Bezirksvertretung Süd hatte damals ein Bebauungsplanverfahren vertagt, das die Firma Vaillant angestrengt hatte. Der Bebauungsplan Nr. 647 betrifft einen großen Parkplatz zwischen Berghauser und Engelbertstraße, den die Firma gerne „für eigene gewerbliche Zwecke nutzen“ möchte, wie es damals hieß. Das ginge aber nur, wenn die Fläche insgesamt als Mischgebiet ausgewiesen wäre. Ist sie derzeit aber nicht! Für den südöstlichen, an das Industriegleis und die Berghauser Straße angrenzenden Teil des Plangebietes setzt der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 148 allgemeines Wohngebiet fest. Detaillierte Informationen – über „betriebliche Standortsicherung“ hinaus - hatte die Verwaltung vor zwei Jahren für die BV-Mitglieder nicht parat. Deshalb damals die Vertagung.

Längst weiß man inzwischen mehr. Denn, wie am 14.3.2012 von der Bezirksvertretung beschlossen, fand vom 27. Mai bis 28. Juni 2013 vergangenen Jahres eine Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Bauverwaltung gewertet und führten zu Veränderungen am Entwurf des Bebauungsplanes, so dass dieser ein zweites Mal für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll. Dem stimmten die Mitglieder der BV Süd in ihrer jüngsten Sitzung einstimmig zu, wobei Bernd Störmer (W.i.R.) betonte, zur Sicherheit sollten Bürger, die in ersten Verfahren Bedenken erhoben oder Anregungen gemacht hatten, diese im zweiten in gleicher Weise wiederholen. In der Vorlage der Verwaltung liest sich das so: „Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (können) bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben“. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung erkläre Einwände dagegen für unzulässig.

Das neue Gebäude, das Vaillant auf dem Firmengelände errichten will, soll nach dem modifizierten Plan niedriger (um vier Meter) und kleiner ausfallen als im früheren. Zitat: „Die maximale Gebäudehöhe im Gewerbegebiet wird von 339 auf 338 m ü. NN reduziert. Das zusätzliche Technikgeschoss entfällt, stattdessen sind ausnahmsweise untergeordnete Dachaufbauten bis zu drei Metern Höhe zulässig. Die Grundflächenzahl wird von 0,8 auf 0,6 reduziert und die Geschossflächenzahl wird von 2,4 auf 2. Die Fläche zur Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern entlang der nördlichen Grenze des Gewerbegebiets wird auf mindestens fünf Meter verbreitert.“ Bedenken von Anliegern, ihre Wohnungen würden durch den Neubau insbesondere im Winter unzulässig beschattet, hat ein Gutachter inzwischen entkräftet.


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