Liegt
der schriftliche Bericht zum Sozialbereich jetzt vor?, fragte Ende Oktober
vergangenen Jahres die CDU-Fraktion. Die Stadt hatte im Frühjahr das
Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PKS Fasselt mit einer Organisationsuntersuchung des städtischen Sozialbereichs beauftragt
in der Erwartung, .noch unbekannte oder zu erahnende Einsparpotenziale konkret
benannt zu bekommen. Nunmehr liegt der Politik das Gutachten vor und nicht
miteinander verwoben - eine Stellungnahme der Fachverwaltung. Der Waterbölles
dokumentiert nachfolgend beides, die Zusammenfassung der Gutachter und die grundsätzlichen
Positionen des Sozialdezernats: Zusammenfassung der Gutachter Der Schwerpunkt der Arbeit im Sozialamt des Fachdienstes 2.51 - Jugend,
Soziales und Wohnen besteht in der Prüfung von Anspruchsgrundlagen im Sozialrecht. Diese
Aufgaben sind dem Grunde nach fortzuführen. Hier geht es also um die Frage, mit welchen
Kapazitäten die Aufgabenwahrnehmung erfolgen soll. Wir haben bei
unserer Untersuchung festgestellt, dass eine Reihe von Aufgaben durchgeführt
werden, deren gesetzlicher Hintergrund weniger scharf umrissen ist. Hierzu gehört
z.B. die im Rahmen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen geleistete allgemeine Sozialarbeit,
die Unterstützung des Runden Tisches oder die Vorfeldbetreuung.
Dennoch sind diese Aufgaben sinnvoll und gehören zu denen, die eine kreisfreie Stadt leisten
sollte. Insgesamt sind wir auf kein Gebiet gestoßen, das dem Grunde nach nicht mehr erbracht werden
sollte. Festzustellen ist, dass eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
in anderen Bereichen eingesetzt werden, als im Stellenplan ausgewiesen. Diese
Flexibilität ist auf der einen Seite begrüßenswert,
erschwert jedoch eine gesamtstädtische Personalsteuerung. Im Rahmen des Sozialamtes werden verschiedene Aufgaben für
das Jobcenter durchgeführt. Diesen Aufgaben sind insgesamt derzeit 4,65 VZÄ
zugeordnet. Wir empfehlen, die entsprechende Anzahl im Stellenplan kenntlich zu
machen. In dem größten Aufgabenbereich des Sozialamtes, der
Sozialhilfe, lässt sich noch keine abschließende
Aussage über die benötigten Personalkapazitäten
treffen. Wir empfehlen hier, zeitnah eine Prozessoptimierung, insbesondere im Hinblick
auf eine bessere Unterstützung der komplexen rechtlichen Prüfungsvorgänge,
zu initiieren. Dies erscheint uns umso wichtiger, als in diesem Bereich ein
steter Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist und auf der Basis heutiger
Erkenntnisse derzeit auch so weiter prognostiziert wird. Die Stadt Remscheid sollte einen einheitlichen Abschlag für
Verlust- und Erholungszeiten festlegen. Wir empfehlen eine Abschlaghöhe
von 6-7 % der Arbeitszeit, entspricht 28,8 Minuten täglich. Die zusätzlichen Stellen, die für
Bildung und Teilhabe (2,5 VZÄ) ermittelt wurden, können entfallen." Positionen des Sozialdezernats "Die Position der Fach Verwaltung wird bestimmt durch die fachliche
Verantwortung für die ihr durch dieGeschäftsverteilung in der Stadtverwaltung zugeordneten
Aufgaben.Aus dieser
Position und Auftragslage ergibt sich eine Betrachtung, die grundsätzlich
dieWahrnehmung der
Aufgaben unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit der Verwaltung verfolgt.Die Aufgaben sind
im Kontext der Sozialgesetzgebung als Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben derKommune oder
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (für Bund oder Land) durchzuführen.Vor diesem
Hintergrund ist es erforderlich, die personellen Ressourcen bereitzustellen.
Der Umfangder personellen
Ressourcen orientiert sich an den formal und materiell rechtlichen
Anforderungen.Nur
so können
die individuell einklagbaren Ansprüche der Berechtigten in einem rechtmäßigenVerwaltungsverfahren
festgestellt und gesichert werden.In dieser Sicherstellung besteht die Aufgabe der
Sozialverwaltung. (...) | dem Untersucher sowie zum Abschluss am 1.8.2013 zwischen der Fachdienstleitung, dem Stadtdirektor als zuständigem
Fachdezernenten und dem Untersucherdiskutiert.Es wurde erkennbar, dass der Untersucher zuvor
diskutierte maßgebliche Fakten und Bedingungennicht berücksichtigt
hatte. Es wurde daher am 1.8.2013 eine Verschriftlichung verbindlich mit demUntersucher
vereinbart, die dann als Grundlage für die abschließende Abstimmung mit derFachverwaltung
dienen sollte.Die
Verschriftlichung wurde dem Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen erstmals am
23.9.2013via E-Mail
zugeleitet. Sie trug die Bezeichnung Entwurf Stand 18.9.201.Unverbindliches
und unkorrigiertes Vorwegexemplar.Nur für den Auftraggeber, nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt.Änderungen
bei endgültiger Berichtsabfassung vorbehalten. Zu der
vereinbarten Abstimmung kam es nicht mehr. Am 20.11.2013 lag eine abschließende
Fassung vor. (...) (Sie) unterscheidet sich kaum von der Entwurfsfassung vom
18.9.2013.Eine Kommentierung
der Ergebnisse wurde durch die Fachverwaltung anhand des Entwurfs vom 18.9.2013
vorgenommen. Die Kommentierung enthält Feststellungen zu objektiv unzutreffenden
Aussagen, zu Bewertungen und zu Schlussfolgerungen des Untersuchers. Die Dokumentation"
endet mit einer Zusammenfassung, die drei zentrale Aussagen enthält:1. Der
Schwerpunkt der Arbeit im Sozialamt des Fachdienstes Jugend und Soziales
besteht in der Prüfung von Anspruchsgrundlagen im Sozialrecht. Diese
Aufgaben sind dem Grunde nach fortzuführen."2. Insgesamt sind wir auf kein Gebiet gestoßen,
das dem Grunde nach nicht mehr erbracht werden sollte."3. In
dem größten Aufgabenbereich des Sozialamtes, der
Sozialhilfe, lasst sich noch keine abschließende Aussage über die benötigten Personalkapazitäten
treffen. Wir empfehlen hier, zeitnah eine Prozessoptimierung, insbesondere im Hinblick
auf eine bessere Unterstützung der komplexen rechtlichen Prüfungsvorgänge,
zu initiieren. Dies erscheint uns umso wichtiger, als in diesem Bereich ein
steter Anstieg der Fallzahlen zu erwarten ist." Betrachtet man die Tatsache, dass der (Gutachter) entgegen dieser
Zusammenfassung in seinen tabellarischen Darstellungen zu Aussagen über
zu verringernde Personalkapazitäten kommt, so ist hier ein Bruch in der
Argumentation offenkundig. Was muss aus Sicht der Fachverwaltung geschehen?Für
die Aufgabenerfüllung muss die erforderliche Personalkapazität
bereitstehen. Es werden daher unabhängig von der Dokumentation der Fa. PKF zwischen der
Fachverwaltung und dem zuständigen Zentraldienst Organisation und Personal im
Rahmen der bestehenden internen Regelungen alle notwendigen Stellen und
Stellenbesetzungen abgestimmt. Diesbezüglich sind im Jahr 2013 bereits wesentliche
zielorientierte Verfahren für organisatorische und personelle Fragen durchgeführt
oder auf den Weg gebracht worden. Dieser Prozess wird in 2014 fortgesetzt. In
diesem Prozess wird vor allen Dingen auch zu berücksichtigen sein, dass sich nach Durchführung
der Untersuchung der Fa. PKF im Juni und Juli 2013 Entwicklungen im Bereich
Inklusion und zur Sicherstellung der Versorgung von Pflegebedürftigen
abzeichnen, die in 2014 in Kraft treten werden. Beide Aufgabenbereiche tangieren
die Zuständigkeit des Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen
und müssen auf Ihre Auswirkungen für
die Aufgabenerledigung und die erforderliche Personalkapazität
geprüft
werden. Die Umsetzung von KW7-Vermerken auf Basis des Ratsbeschlusses im Rahmen
der Altersfluktuation wird nicht in Frage gestellt. Durch organisatorische Maßnahmen,
die in den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen und in das Jobcenter wirken,
werden zwei 2014 wirksam werdende Vermerke umgesetzt. Vermerke mit Wirkung in
späteren
Jahren bis 2021 sind zum jeweiligen Zeitpunkt in Abhängigkeit
von der dann bestehenden Arbeitssituation zu bewerten und ihre Umsetzung oder
ggfs. eine Kompensation ist zu prüfen.Als Fazit ist aufgrund fachlicher Erfordernisse
festzuhalten, dass aktuell eine weitere Stellenreduzierung nicht in Betracht
kommt. Für die Zukunft wird insbesondere die Bevölkerungsentwicklung
im Bereich der älteren Einwohner und die Entwicklung der Einkommen
durch Renten wesentlich bestimmend für die Bewertung des Umfangs der erforderlichen
Aufgabenwahrnehmung sein." |
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Sparen im Sozialen, oder: Zwei Seiten einer Medaille
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