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Sparen im Sozialen, oder: Zwei Seiten einer Medaille

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„Liegt der schriftliche Bericht zum Sozialbereich jetzt vor?“, fragte Ende Oktober vergangenen Jahres die CDU-Fraktion. Die Stadt hatte im Frühjahr das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen PKS Fasselt mit einer Organisationsuntersuchung des städtischen Sozialbereichs beauftragt in der Erwartung, .noch unbekannte oder zu erahnende Einsparpotenziale konkret benannt zu bekommen. Nunmehr liegt der Politik das Gutachten vor und – nicht miteinander verwoben - eine Stellungnahme der Fachverwaltung. Der Waterbölles dokumentiert nachfolgend beides, die Zusammenfassung der Gutachter und die grundsätzlichen Positionen des Sozialdezernats:

Zusammenfassung der Gutachter

„Der Schwerpunkt der Arbeit im Sozialamt des Fachdienstes 2.51 - Jugend, Soziales und Wohnen besteht in der Prüfung von Anspruchsgrundlagen im Sozialrecht. Diese Aufgaben sind dem Grunde nach fortzuführen. Hier geht es also um die Frage, mit welchen Kapazitä­ten die Aufgabenwahrnehmung erfolgen soll. Wir haben bei unserer Untersuchung festgestellt, dass eine Reihe von Aufgaben durchge­führt werden, deren gesetzlicher Hintergrund weniger scharf umrissen ist. Hierzu gehört z.B. die im Rahmen der Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen geleistete allgemeine So­zialarbeit, die Unterstützung des Runden Tisches oder die Vorfeldbetreuung. Dennoch sind diese Aufgaben sinnvoll und gehören zu denen, die eine kreisfreie Stadt leisten sollte. Ins­gesamt sind wir auf kein Gebiet gestoßen, das dem Grunde nach nicht mehr erbracht werden sollte.

Festzustellen ist, dass eine Reihe von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in anderen Bereichen eingesetzt werden, als im Stellenplan ausgewiesen. Diese Flexibilität ist auf der einen Seite begrüßenswert, erschwert jedoch eine gesamtstädtische Personalsteuerung.

Im Rahmen des Sozialamtes werden verschiedene Aufgaben für das Jobcenter durchgeführt. Diesen Aufgaben sind insgesamt derzeit 4,65 VZÄ zugeordnet. Wir empfehlen, die entsprechende Anzahl im Stellenplan kenntlich zu machen.

In dem größten Aufgabenbereich des Sozialamtes, der Sozialhilfe, lässt sich noch keine abschließende Aussage über die benötigten Personalkapazitäten treffen. Wir empfehlen hier, zeitnah eine Prozessoptimierung, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Unterstützung der komplexen rechtlichen Prüfungsvorgänge, zu initiieren. Dies erscheint uns umso wichtiger, als in diesem Bereich ein steter Anstieg der Fallzahlen zu verzeichnen ist und auf der Basis heutiger Erkenntnisse derzeit auch so weiter prognostiziert wird.

Die Stadt Remscheid sollte einen einheitlichen Abschlag für Verlust- und Erholungszeiten festlegen. Wir empfehlen eine Abschlaghöhe von 6-7 % der Arbeitszeit, entspricht 28,8 Mi­nuten täglich.

Die zusätzlichen Stellen, die für Bildung und Teilhabe (2,5 VZÄ) ermittelt wurden, können entfallen."

Positionen des Sozialdezernats

"Die Position der Fach Verwaltung wird bestimmt durch die fachliche Verantwortung für die ihr durch dieGeschäftsverteilung in der Stadtverwaltung zugeordneten Aufgaben.Aus dieser Position und Auftragslage ergibt sich eine Betrachtung, die grundsätzlich dieWahrnehmung der Aufgaben unter dem Aspekt der Rechtmäßigkeit der Verwaltung verfolgt.Die Aufgaben sind im Kontext der Sozialgesetzgebung als Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben derKommune oder Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung (für Bund oder Land) durchzuführen.Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die personellen Ressourcen bereitzustellen. Der Umfangder personellen Ressourcen orientiert sich an den formal und materiell rechtlichen Anforderungen.Nur so können die individuell einklagbaren Ansprüche der Berechtigten in einem rechtmäßigenVerwaltungsverfahren festgestellt und gesichert werden.In dieser Sicherstellung besteht die Aufgabe der Sozialverwaltung. (...)
Der Mitarbeiter der Fa. PKF erklärte von Beginn an, seine Begutachtung in enger Abstimmung mit der Fachverwaltung durchzuführen und nur abgestimmte Ergebnisse zu verwenden So wurden im Rahmen der Interviews die Ergebnisse jeweils im Gespräch zwischen den zuständigen Abteilungsleitern und

dem Untersucher sowie zum Abschluss am 1.8.2013 zwischen der  Fachdienstleitung, dem Stadtdirektor als zuständigem Fachdezernenten und dem Untersucherdiskutiert.Es wurde erkennbar, dass der Untersucher zuvor diskutierte maßgebliche Fakten und Bedingungennicht berücksichtigt hatte. Es wurde daher am 1.8.2013 eine Verschriftlichung verbindlich mit demUntersucher vereinbart, die dann als Grundlage für die abschließende Abstimmung mit derFachverwaltung dienen sollte.Die Verschriftlichung wurde dem Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen erstmals am 23.9.2013via E-Mail zugeleitet. Sie trug die Bezeichnung „Entwurf Stand 18.9.201.Unverbindliches und unkorrigiertes Vorwegexemplar.Nur für den Auftraggeber, nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt.Änderungen bei endgültiger Berichtsabfassung vorbehalten.“ Zu der vereinbarten Abstimmung kam es nicht mehr. Am 20.11.2013 lag eine abschließende Fassung vor. (...) (Sie) unterscheidet sich kaum von der Entwurfsfassung vom 18.9.2013.Eine Kommentierung der Ergebnisse wurde durch die Fachverwaltung anhand des Entwurfs vom 18.9.2013 vorgenommen. Die Kommentierung enthält Feststellungen zu objektiv unzutreffenden Aussagen, zu Bewertungen und zu Schlussfolgerungen des Untersuchers. Die „Dokumentation" endet mit einer Zusammenfassung, die drei zentrale Aussagen enthält:1. „Der Schwerpunkt der Arbeit im Sozialamt des Fachdienstes Jugend und Soziales besteht in der Prüfung von Anspruchsgrundlagen im Sozialrecht. Diese Aufgaben sind dem Grunde nach fortzuführen."2. „Insgesamt sind wir auf kein Gebiet gestoßen, das dem Grunde nach nicht mehr erbracht werden sollte."3. „In dem größten Aufgabenbereich des Sozialamtes, der Sozialhilfe, lasst sich noch keine abschließende Aussage über die benötigten Personalkapazitäten treffen. Wir empfehlen hier, zeitnah eine Prozessoptimierung, insbesondere im Hinblick auf eine bessere Unterstützung der komplexen rechtlichen Prüfungsvorgänge, zu initiieren. Dies erscheint uns umso wichtiger, als in diesem Bereich ein steter Anstieg der Fallzahlen zu erwarten ist."

Betrachtet man die Tatsache, dass der (Gutachter) entgegen dieser Zusammenfassung in seinen tabellarischen Darstellungen zu Aussagen über zu verringernde Personalkapazitäten kommt, so ist hier ein Bruch in der Argumentation offenkundig.

Was muss aus Sicht der Fachverwaltung geschehen?Für die Aufgabenerfüllung muss die erforderliche Personalkapazität bereitstehen. Es werden daher unabhängig von der Dokumentation der Fa. PKF zwischen der Fachverwaltung und dem zuständigen Zentraldienst Organisation und Personal im Rahmen der bestehenden internen Regelungen alle notwendigen Stellen und Stellenbesetzungen abgestimmt. Diesbezüglich sind im Jahr 2013 bereits wesentliche zielorientierte Verfahren für organisatorische und personelle Fragen durchgeführt oder auf den Weg gebracht worden. Dieser Prozess wird in 2014 fortgesetzt. In diesem Prozess wird vor allen Dingen auch zu berücksichtigen sein, dass sich nach Durchführung der Untersuchung der Fa. PKF im Juni und Juli 2013 Entwicklungen im Bereich Inklusion und zur Sicherstellung der Versorgung von Pflegebedürftigen abzeichnen, die in 2014 in Kraft treten werden. Beide Aufgabenbereiche tangieren die Zuständigkeit des Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen und müssen auf Ihre Auswirkungen für die Aufgabenerledigung und die erforderliche Personalkapazität geprüft werden.

Die Umsetzung von KW7-Vermerken auf Basis des Ratsbeschlusses im Rahmen der Altersfluktuation wird nicht in Frage gestellt. Durch organisatorische Maßnahmen, die in den Fachdienst Jugend, Soziales und Wohnen und in das Jobcenter wirken, werden zwei 2014 wirksam werdende Vermerke umgesetzt. Vermerke mit Wirkung in späteren Jahren bis 2021 sind zum jeweiligen Zeitpunkt in Abhängigkeit von der dann bestehenden Arbeitssituation zu bewerten und ihre Umsetzung oder ggfs. eine Kompensation ist zu prüfen.Als Fazit ist aufgrund fachlicher Erfordernisse festzuhalten, dass aktuell eine weitere Stellenreduzierung nicht in Betracht kommt. Für die Zukunft wird insbesondere die Bevölkerungsentwicklung im Bereich der älteren Einwohner und die Entwicklung der Einkommen durch Renten wesentlich bestimmend für die Bewertung des Umfangs der erforderlichen Aufgabenwahrnehmung sein."


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