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Einzelhandelskonzept soll Konflikte mit Investoren vermeiden

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Zusammen mit ein paar Nachzüglern waren es schließlich 18 interessierte Bürgerinnen und Bürger und sechs Kommunalpolitiker (fünfmal SPD und einmal W.i.R.), die Mittwochabend den Weg in den Großen Sitzungsaal des Rathauses gefunden hatten, um mehr zu erfahren über das neue Kommunale Einzelhandelskonzept der Stadt Remscheid. Unter den Zuhörern auch Bernhard Grunau vom Marketingrat und Klaus Kreutzer vom Verkehrs- und Förderverein Lennep sowie Ralf Wieber und Jochen Ruhr vom Verein „ISG Alleestraße“. Die von Stadtplanerin Sigrid Burkart geleitete Informationsveranstaltung war Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung, die vorgeschriebener Bestandteil jedes Planverfahrens ist. „Die Einzelhandelslandschaft ist ein wahnsinnig dynamischer Prozess“, leitete die Stadtplanerin in das Thema ein. „Das führt dann an einigen Stellen zu Konflikten zwischen Investoren und den städtebaulichen Zielen der Kommune.“ Und dafür gibt es in Hasten, Lüttringhausen und im Südbezirk einige aktuelle Beispiele! Darauf zu reagieren, sei nicht genug, meint Sigrid Burkart. „Wir müssen Remscheid im Einzelhandel aktiv zukunftsfähig aufstellen!“

Die drei übergeordneten Ziele des Einzelhandelskonzepts: Stärkung der Zentren in ihrer jeweiligen Versorgungsfunktion, gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die Nahversorgung vermeiden; Sicherung und Stärkung der Nahversorgung: städtebauliche integrierte Standorte sichern, stärken und ergänzen, gleichzeitig schädliche Auswirkungen auf die Zentren vermeiden, Ortsteilspezifisch angepasste Nahversorgung in kleineren Ortsteilen; Bereitstellung von Ergänzungsstandorten: Abrundung des gesamtstädtischen Angebots mit nicht zentrenrelevantem Einzelhandel, Anpassung an Landesplanung, restriktive Handhabung zentrenrelevanter Sortimente.

Im Frühjahr vergangenen Jahres hatte der Rat der Stadt das Dortmunder Planungsbüro Stadt + Handel mit der Aufstellung des Einzelhandelskonzepts beauftragt. Der jetzt vorliegende Konzeptentwurf enthält eine umfangreiche Bestandserhebung und deren Auswertung nebst Empfehlungen des Gutachters. Das Einzelhandelskonzept soll der Entwicklung und Steuerung des Einzelhandels in der Stadt Remscheid unter Berücksichtigung der zu erwartenden demografischen Veränderungen und des Strukturwandels ebenso dienen wie einer rechtssicheren kommunalen Bauleitplanung. 

Wie Torsten Döring vom Büro Stadt + Handel am Mittwoch im Rathaus berichtete, habe er im vergangenen Jahr in vergangenen Jahr in Remscheid insgesamt 642 Einzelhandelsbetriebe ermittelt mit einer Gesamtverkaufsfläche von rd. 169.730 m², also 1,5 m² pro Einwohner. Diese Quote entspräche zwar dem Bundesdurchschnitt, sei aber für ein Mittelzentrum wie Remscheid zu niedrig. Auch der Zentralitätswert – er ergibt an, in welcher Höhe die Kaufkraft der Kommune in die „eigenen“ Läden fließt und nicht ins Umland – ist mit 94 Prozent nach Auffassung des Gutachter „eher unterdurchschnittlich und ausbaufähig“. Die Zahlen dazu: Die Kaufkraft der Remscheider Bevölkerung liegt bei 616 Millionen gegen über einem Umsatz von rd. 582 Millionen in den örtlichen Geschäften.

Im Einzelnen besteht das Einzelhandelskonzept aus folgenden Bausteinen:

  • Zentren- und Standortkonzept
  • Nahversorgungskonzept
  • Sortimentsliste
  • Ansiedlungsleitsätze für Vorhaben und Erweiterungen.

Von zentraler Bedeutung für die Feinsteuerung des Einzelhandels in Bebauungsplänen sei, so Torsten Döring, die erarbeitete ortsspezifische Sortimentsliste. Das gilt auch für den Bereich des geplanten Designer-Outlet-Centers (Röntgen-Stadion/Jahnplatz) als zentralen Versorgungsbereich; er ist sogar eine der Voraussetzungen für ein rechtssicheres Bauleitplanverfahren zum DOC. Der Gutachter unterscheidet zwischen Innenstadtzehtrum (CIty Remscheid), einem Stadtbereichszentrum mit besonderer Versorgungsfunktion (DOC in Lennep) und vier Stadtbereichszentren (Lennep, Lüttringhausen, Süd, Hasten).

  • Zum zentrenrelevanten Sortiment gehören Augenoptik, Bettwaren, Bekleidung (ohne Sportbekleidung und inkl. Küschnerwaren), Bücher, Computer (PC-Hardware und -Software), Elektrokleingeräte, Foto und optische Erzeugnisse und Zubehör, Glas/ Porzellan/ Keramik, Haus-/ Bett-/ Tischwäsche, Hausrat/ Haushaltswaren, Heimtextilien/ Gardinen, Kinderwagen, Kurzwaren/ Schneiderbedarf/ Handarbeiten, sowie Meterware für Bekleidung und Wäsche, Medizinische und orthopädische Geräte, Musikinstrumente und Musikalien, Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren (PBS), Schuhe, Lederwaren, Spielwaren, Sport- und Campingartikel*, Telekommunikationsartikel, Uhren/ Schmuck, Unterhaltungselektronik, Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bilder/, Poster /Bilderrahmen/ Kunstgegenstände, Papier/ Bürobedarf/ Schreibwaren (PBS), Schuhe, Lederwaren, Spielwaren, Sport- und Campingartikel, Telekommunikationsartikel, Uhren/ Schmuck, Unterhaltungselektronik, Wohneinrichtungsbedarf (ohne Möbel), Bilder/, Poster /Bilderrahmen/ Kunstgegenstände.
  • Zum zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortiment gehören (Schnitt-) Blumen, Drogerie/ Parfümerie/ Kosmetik, Nahrungs- und Genussmittel, Pharmazeutische Artikel (Apotheke), Zeitungen/ Zeitschriften, Zoologischer Bedarf (nur Heim- und Kleintierfutter)
  • Zum nicht zentren- und nicht nahversorgungsrelevanten Sortiment gehören Baumarktsortiment im engeren Sinne, Elektrogroßgeräte, Erotikartikel, Fahrräder und Zubehör, Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel), Kfz-Zubehör (inkl. Motorrad-Zubehör), Leuchten/ Lampen, Möbel (inkl. Garten- und Campingmöbel), Pflanzen/ Samen, Teppiche (ohne Teppichböden), Waffen/ Jagdbedarf/ Angeln, Zoologischer Bedarf (außer Heim- und Kleintierfutter) und lebende Tiere.

Als Perspektive 2018/2023 in dem neuen Einzelhandelskonzept nannte Torsten Döring: „Kurzfristige nennenswertes Potential zur Ausbau der Nahversorgung (insb. in den Warengruppen Nahrungs- und Genussmittel sowie Blumen/ zoologische Bedarf) mittelfristig Entwicklungspotential insbesondere für die Warengruppe „Baumarkt!“

Die übergeordneten Entwicklungsziele für den Zentralen Versorgungsbereich Innenstadtzentrum: 

  • Sicherung und Stärkung der Vielfalt an kleinen Fachgeschäften
  • Sicherung der (großflächigen) Magnetbetriebe
  • Weiterentwicklung der Funktionsmischung in der Innenstadt: Gastronomie, Kultur, Verwaltung, Wohnen, Bildung, Verkehr …
  • Profilierung/ Etablierung der Innenstadt als Hauptzentrum gegenüber dem DOC in Lennep
  • Wechselwirkungen zwischen der City und dem DOC (Shoppingtourismus, Gastgewerbe) seien anzustreben
  • Konzentration der Weiterentwicklung auf den Kernbereich der Innenstadt.


Remscheid City

Hasten

Süd

Lüttringhausen

Lennep







Einzelhandelsbetriebe

181

21

46

28

48

Anteil gesamtstädtisch

28%

3%

7%

4%

7%

Verkaufsfläche (in m²)

45.660

5.870

13.020

6.080

6.610

Leerstände

27

2

7

2

14

Noch bis zum 14. Februar können die Planunterlagen im Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften, Ludwigstr. 14, zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen und dazu Anregungen und Bedenken abgegeben werden (Terminvereinbarungen unter Tel. RS 163339). Stellungnahmen zum Kommunalen Einzelhandelskonzept nimmt der Zentraldienst Stadtentwicklung, Wirtschaft und Liegenschaften schriftlich – auch per E-Mail unter staedtebauentwicklung@remscheid.de - entgegen. Die endgültige Beschlussfassung über das städtebauliche Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) durch den Rat der Stadt ist für die Sitzung am 3. April vorgesehen. Erst danach werde die eigentliche Arbeit beginnen, so Burkhart am Mittwoch. Denn auf der Grundlage des neuen Konzeptes müssten bestehende Bebauungspläne verändert oder gar neue entwickelt werden.


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