Mit Neukundenbonus oder extrem günstigen Tarifen wollen
Stromdiscounter zum Anbieterwechsel bewegen. Doch nicht immer zahlen die
Billigstromanbieter den versprochenen Bonus auch aus oder sie versuchen,
durch gesetzeswidrige Guthabenverrechnungen auf Kosten der Kunden Kasse zu
machen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dem unlauteren Geschäftsgebaren der
almado-Energy GmbH und der ExtraEnergie GmbH nun einen Riegel vorgeschoben. Auf
eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil
vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13, nicht rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH
untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie
im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen
erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Die Richter
bestätigten, dass Guthaben wie gesetzlich vorgeschrieben umgehend und
vollständig auszuzahlen sind. Über die almado-Energy GmbH beschwerten sich
immer wieder Kunden, dass ihnen (mit verschiedenen Argumenten) der versprochene
25-Prozent-Neukundenbonus nicht ausgezahlt wurde. Das Unternehmen hat sich nach
einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW selbst verpflichtet, die
monierten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen.
Kunden von almado-Energy und ExtraEnergie müssen nun aber
selbst aktiv werden, rät die Verbraucherzentrale in Remscheid. Wer um den
Bonus geprellt wurde oder wessen Gutschriften mit laufenden Abschlägen
verrechnet wurden, kann auf eine korrekte Abrechnung beziehungsweise Auszahlung
pochen. Persönliche Beratung zu Strom- und Gaspreisen bietet die
Beratungsstelle in Remscheid, Alleestraße 32. Weitere Informationen unter
Telefon: 02191- 29 34 11. Wissenswertes zu Billigstromanbietern gibt es im
Internet unter www.vz-nrw.de/billigstromanbieter.