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Bei Billigstromanbietern auf Bonuszahlung pochen

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Mit Neukundenbonus oder extrem günstigen Tarifen wollen Stromdiscounter zum Anbieterwechsel bewegen. Doch nicht immer zahlen die Billigstromanbieter den versprochenen Bonus auch aus – oder sie versuchen, durch gesetzeswidrige Guthabenverrechnungen auf Kosten der Kunden Kasse zu machen. Die Verbraucherzentrale NRW hat dem unlauteren Geschäftsgebaren der almado-Energy GmbH und der ExtraEnergie GmbH nun einen Riegel vorgeschoben. Auf eine Klage der Verbraucherschützer hin hat das Landgericht Düsseldorf (Urteil vom 9.4.2014, Az. 12 O 180/13, nicht rechtskräftig) der ExtraEnergie GmbH untersagt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln zu verwenden sowie im Internetauftritt Hinweise zu geben, nach denen Guthaben aus Abrechnungen erst mit den nächsten Abschlagszahlungen verrechnet werden. Die Richter bestätigten, dass Guthaben – wie gesetzlich vorgeschrieben – umgehend und vollständig auszuzahlen sind. Über die almado-Energy GmbH beschwerten sich immer wieder Kunden, dass ihnen (mit verschiedenen Argumenten) der versprochene 25-Prozent-Neukundenbonus nicht ausgezahlt wurde. Das Unternehmen hat sich nach einer Abmahnung durch die Verbraucherzentrale NRW selbst verpflichtet, die monierten wettbewerbsrechtlichen Verstöße ab 1. Juni 2014 zu unterlassen.
„Kunden von almado-Energy und ExtraEnergie müssen nun aber selbst aktiv werden“, rät die Verbraucherzentrale in Remscheid. Wer um den Bonus geprellt wurde oder wessen Gutschriften mit laufenden Abschlägen verrechnet wurden, kann auf eine korrekte Abrechnung beziehungsweise Auszahlung pochen. Persönliche Beratung zu Strom- und Gaspreisen bietet die Beratungsstelle in Remscheid, Alleestraße 32. Weitere Informationen unter Telefon: 02191- 29 34 11. Wissenswertes zu Billigstromanbietern gibt es im Internet unter www.vz-nrw.de/billigstromanbieter.

 


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