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Gelder für die Sprachförderung möglichst gerecht verteilt

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Ingrid Rosiejka. Foto: Lothar Kaiser

Es galt, 360.000 Euro des Landes NRW auf 25 der zurzeit insgesamt 57 Remscheider Kindestagesstätten zu verteilen, um dort auch in den nächsten beiden Kindergartenjahren (2014/15 und 2015/16) Jungen und Mädchen betreuen zu können, die „in einem erhöhten Maße einen zusätzlichen Förderbedarf in der sprachlichen Entwicklung“ haben. So steht es in der Verwaltungsvorlage, in der das Ergebnis der intensiven Beratungen über den Verteilungsschlüssel zusammengefasst und die vom Jugendhilfeausschuss gestern einstimmig beschlossen wurde. Jeweils 5.000 € pro Jahr erhalten danach im Zuge der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz NRW  die 14 Kindertageseinrichtungen Siepen, Johannesnest, Ringstraße, St. Suitbertus, St. Josef, Lebenshilfe Fuchsweg, Klauser Delle, Elterninitiative Hackenberg, Elterninitiative Villa Kunterbunt, Hölterfeld, Vieringhausen, Arnoldstraße, Städt. Dicke Eiche und Eisernstein, jeweils 10.000 € pro Jahr bekommen die elf Kindertageseinrichtungen Himmelszelt, Hasten, Albrecht-Thaer-Straße, St. Marien, DRK Regenbogenland, Windvogel, Elterninitiative Ahörnchen, Sedanstraße, Städt. Honsberg, Henkelshof und Lüttringhauser Straße. Und das alles „unter der Voraussetzung der Gewährung entsprechender Landesmittel“. Die Förderung orientiert sich an der durchschnittlich höchsten Anzahl der Kinder, die in den Kindergartenjahren 2012/13 und 2013/14 an dem so genannten Sprachstandsfeststellungsverfahren „Delfin 4“ teilnahmen. In den genannten 14 waren das durchschnittlich zehn bis 15 Kinder, in den genannten elf Einrichtungen durchschnittlich mehr als 15. Als Indikatoren für den besonderen Unterstützungsbedarf hatte das Land die Anzahl der Kinder unter sieben Jahren zugrunde gelegt, die Leistungen nach SGB II beziehen, sowie die Anzahl der Kinder, in deren Familien nicht vorrangig deutsch gesprochen wird.

„Besonders für die Freien Träger musste nachvollziehbar sein, warum wer welche Gelder bekommt“, berichtete die Ausschussvorsitzende Thea Jüttner – und zeigte sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Dahinter hätte man Eifersüchteleien zwischen einzelnen Trägern vermuten können, denn eine Unterfinanzierung der Sprachförderung beklagen alle. Doch  Ingrid Rosiejka (Foto rechts), Leiterin der Kita „Villa Kunterbunt“ und Sprecherin der "AG Kita" (offiziell: Arbeitsgemeinschaft „§78 KJHG – Kindertagesstätten“), betonte, mit dem Verteilungsschlüssel seien alle Mitglieder des Arbeitskreises einverstanden gewesen. „Man war bemüht, alle zu berücksichtigen und die ein wenig mehr, bei denen die finanziellen Probleme am größten sind!“

Voraussetzungen für den Erhalt des Landeszuschusses gem. §21b KiBiz sind, dass die Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf als solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen wurden (mit Beschluss der JHA gestern geschehen) und die Kitas in der Regel für fünf Jahre in dieser Förderung bleiben. Von der im Gesetz genannten Aufnahme der Einrichtungen für einen Förderzeitraum von fünf Jahren sieht die Stadt Remscheid allerdings derzeit aus gutem Grunde noch ab. Denn mit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden die Sprachfördermaßnahmen nach „Delfin 4“ auslaufen. Ob und wie die Sprachförderung in den Kitas danach finanziert werden soll, ist noch unklar. Im Jugendhilfeausschuss wurde gestern die Befürchtung laut, auf die Stadt Remscheid kämen dann weitere finanzielle Belastungen zu.


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