
Es galt, 360.000 Euro des Landes NRW auf 25 der zurzeit insgesamt
57 Remscheider Kindestagesstätten zu verteilen, um dort auch in den nächsten
beiden Kindergartenjahren (2014/15 und 2015/16) Jungen und Mädchen betreuen zu
können, die in einem erhöhten Maße einen zusätzlichen Förderbedarf in der
sprachlichen Entwicklung haben. So steht es in der Verwaltungsvorlage, in der
das Ergebnis der intensiven Beratungen über den Verteilungsschlüssel zusammengefasst
und die vom Jugendhilfeausschuss gestern einstimmig beschlossen wurde. Jeweils 5.000
pro Jahr erhalten danach im Zuge der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes KiBiz NRW die 14
Kindertageseinrichtungen Siepen, Johannesnest, Ringstraße, St. Suitbertus, St.
Josef, Lebenshilfe Fuchsweg, Klauser Delle, Elterninitiative Hackenberg, Elterninitiative
Villa Kunterbunt, Hölterfeld, Vieringhausen, Arnoldstraße, Städt. Dicke Eiche
und Eisernstein, jeweils 10.000 pro Jahr bekommen die elf
Kindertageseinrichtungen Himmelszelt, Hasten, Albrecht-Thaer-Straße, St.
Marien, DRK Regenbogenland, Windvogel, Elterninitiative Ahörnchen, Sedanstraße,
Städt. Honsberg, Henkelshof und Lüttringhauser Straße. Und das alles unter der
Voraussetzung der Gewährung entsprechender Landesmittel. Die Förderung
orientiert sich an der durchschnittlich höchsten Anzahl der Kinder, die in den Kindergartenjahren
2012/13 und 2013/14 an dem so genannten Sprachstandsfeststellungsverfahren Delfin
4 teilnahmen. In den genannten 14 waren das durchschnittlich zehn bis 15
Kinder, in den genannten elf Einrichtungen durchschnittlich mehr als 15. Als
Indikatoren für den besonderen Unterstützungsbedarf hatte das Land die Anzahl der
Kinder unter sieben Jahren zugrunde gelegt, die Leistungen nach SGB II beziehen,
sowie die Anzahl der Kinder, in deren Familien nicht vorrangig deutsch
gesprochen wird.
Besonders für die Freien Träger musste nachvollziehbar sein, warum wer welche Gelder bekommt, berichtete die Ausschussvorsitzende Thea Jüttner und zeigte sich mit dem Ergebnis sehr zufrieden. Dahinter hätte man Eifersüchteleien zwischen einzelnen Trägern vermuten können, denn eine Unterfinanzierung der Sprachförderung beklagen alle. Doch Ingrid Rosiejka (Foto rechts), Leiterin der Kita Villa Kunterbunt und Sprecherin der "AG Kita" (offiziell: Arbeitsgemeinschaft §78 KJHG Kindertagesstätten), betonte, mit dem Verteilungsschlüssel seien alle Mitglieder des Arbeitskreises einverstanden gewesen. Man war bemüht, alle zu berücksichtigen und die ein wenig mehr, bei denen die finanziellen Probleme am größten sind!
Voraussetzungen für den Erhalt des Landeszuschusses gem.
§21b KiBiz sind, dass die Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf als
solche in die örtliche Jugendhilfeplanung aufgenommen wurden (mit Beschluss der
JHA gestern geschehen) und die Kitas in der Regel für fünf Jahre in dieser
Förderung bleiben. Von der im Gesetz genannten Aufnahme der Einrichtungen für
einen Förderzeitraum von fünf Jahren sieht die Stadt Remscheid allerdings
derzeit aus gutem Grunde noch ab. Denn mit dem Kindergartenjahr 2015/16 werden die Sprachfördermaßnahmen nach Delfin 4
auslaufen. Ob und wie die Sprachförderung in den Kitas danach finanziert werden
soll, ist noch unklar. Im Jugendhilfeausschuss wurde gestern die Befürchtung
laut, auf die Stadt Remscheid kämen dann weitere finanzielle Belastungen zu.