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Rechnungsprüfer der Stadt sprechen auch kritische Punkte an

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Der Jahresabschluss der Stadt Remscheid für das Jahr 2013 weist – wie angesichts der seit Jahren bestehenden Finanzmisere nicht anders zu erwarten war – einen Fehlbetrag in Millionenhöhe aus. Zur heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses schlägt die Verwaltung vor, von diesem Fehlbetrag 1.292.855,96 € aus der „Allgemeinen Rücklage“ abzudecken und die überwiegende Summe von 26.126.259,21 € auf der Aktivseite der Bilanz als „nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ auszuweisen. Abschließend heißt es in dem von Klaus-Peter Listner und Detlef Diehl unterzeichneten Bericht: „Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt. (...) Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffen­des Bild von der Lage der Stadt und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung ausreichend dar.“ Über die Empfehlung, der damaligen Oberbürgermeisterin Beate Wilding gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW Entlastung zu erteilen, entscheidet letztlich der Rat der Stadt am 27. November.

Eine positive Entwicklung des Gewerbesteueraufkommens und der Stärkungspakt mit dem Land NRW habe „die erwartete Überschuldung zumindest verzögert und nach vielen Jahren wieder einen genehmigungsfähigen Haushalt ermöglicht, verbunden aber auch mit der Verpflichtung gegenüber der Bezirksregierung, einen engen Zeitplan für die Vorlage der Jahresabschlüsse einzuhalten“, heißt es in dem Prüfbericht. Gleichwohl müsse „ ganz eindringlich herausgestellt werden, dass die aus Fremdmittelherkunft bzw. einer Verpflichtung beruhenden Positionen auf der Passivseite der Bilanz (z. B. Sonderposten, Rückstellungen und Verbindlichkeiten) Ende 2013 um ca. sechsundzwanzig Millionen Euro höher sind als das gesamte Vermögen der Stadt einschließlich Beteiligungen, Forderungen etc. (...) Diese Beurteilung der Finanzsituation hat sich in der Nachbetrachtung aus heutiger Sicht verschlechtert angesichts eines sich abzeichnenden Rückgangs des nur vorübergehend gestiegenen Steueraufkommens und des ebenfalls vorübergehenden Charakters des Stärkungspaktes. Die Rechnungsprüfung muss an dieser Stelle erneut die Notwendigkeit weiterer, vor allem struktureller und nachhaltiger Konsolidierungsmaßnahmen unterstreichen.“

In einer separaten Mitteilungsvorlage zur heutigen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird an den Vorschlag der damaligen Kämmerin Bärbel Schütte aus dem Jahre 2010 erinnert, „das Thema Controlling bei Investitionsvorhaben und anderen komplexen Maßnahmen“ verstärkt in den Focus zu rücken. Oberbürgermeister Mast-Weisz und die Rechnungsprüfung seien sich einig, dass – auch unter dem Eindruck der Kostensteigerungen bei den Kindertageseinrichtungen – die damaligen Überlegungen umgehend wieder aufgegriffen und fortentwickelt werden müssten: „Neben dem operativen Controlling auf Produktebene (Verwaltungssteuerung) muss durch die beteiligten Zentral- und Fachdienste ein Verfahren weiterentwickelt werden, welches Kostensteigerungen, Zeitverzögerungen und andere projektbeeinträchtigende Faktoren rechtzeitig erkennen und möglichst vermeiden lässt. Aus Sicht der Rechnungsprüfung bedarf es derartiger Controlling-Instrumente nicht nur bei Investitionen, sondern auch bei anderen komplexen Maßnahmen z. B. im IT-Bereich. (...) Es ist beabsichtigt, gemeinsam mit allen Beteiligten ein entsprechendes Konzept weiterzuentwickeln und dem Rat nach der Sommerpause vorzustellen.“

Eine weitere „Baustelle“ innerhalb der Stadtverwaltung ist die alle fünf Jahre vorgeschriebene Inventur der Vermögensgegenstände. Dazu die Rechnungsprüfer: „Mit Ablauf des Jahres 2013 ist die Stadt Remscheid hier in Verzug geraten, nachdem die letzte körperliche Inventur zur Eröffnungsbilanz 1.1.2008 im Wesentlichen im Jahre 2007, also vor nunmehr sieben Jahren erfolgte.“ Und: Es sei gegenwärtig nicht absehbar, wann diese Inventur abgeschlossen werden könne, „da die personelle Situation in der Kämmerei keine derartige Prognose zulässt.“

Auch kritisieren die Prüfer in ihrem Bericht die städtische Buchführung. Zitat: „Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, Begründende Unterlagen (§ 95 GO NRW) Gem. § 95 GO NRW ist ‚der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze der ordnungs­gemäßen Buchführung so aufzustellen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und erläutert wird.‘ Für die Rechnungsprüfung kommen dabei den die Buchung begründenden Unterlagen besondere Bedeutung zu, da dort belegt und nach risikoorientierten Gesichtspunkten seitens der Rechnungsprüfung überprüft wird, inwieweit die Buchungen gerechtfertigt und korrekt sind. (...) 2013 ist vermehrt feststellbar, dass diese Unterlagen sowohl inhaltlich als auch formal den Anforderungen nicht genügen, was entsprechende Rückfragen und Recherchen vor Ort erforderlich macht. Im Rahmen vorhandener Kapazitäten reduziert sich dadurch die Prüfdichte. Hier ist die Weiterentwicklung des vorhandenen elektronischen Dokumentenmanagementsystems sowie risikogerechten Berechtigungskonzeptes (Regelung der Verantwortlichkeit von Buchungen mit entsprechender Tragweite z. B. in der Anlagenbuchhaltung) für die Gesamtverwaltung erforderlich. In einem ersten Gespräch mit dem neuen Oberbürgermeister ist die Notwendigkeit einer unverzüglichen Umsetzung erkannt worden.“ Und an anderer Stelle: „Der Oberbürgermeister und die Rechnungsprüfung sind sich einig, dass notwendige und nachhaltige Schritte vor allem durch den neuen Kämmerer unverzüglich und verwaltungsübergreifend anzustoßen und einzuleiten sind.“ Am 21. Oktober hat Sven Wiertz das Amt des Stadtkämmerers der Stadt Remscheid übernommen.


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