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Orga-Untersuchung auch zur Bestätigung von Versäumnissen?

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„Baubehörde: „Innovationsgeist“ soll aus Bredouille helfen“, zitierte der Waterbölles am 24. September 2014 aus einer Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung einen Tag später. Darin wurde die Aufteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt in die beiden selbständige Abteilungen „Bauaufsicht“ und „Verwaltung und Verfahren“ ausführlich begründet. Zugleich wurde angekündigt, die dringend notwendige „Abarbeitung der Rückstände im Bereich der Wiederkehrenden Prüfungen (...) im Rahmen einer gesonderten Verwaltungsdrucksache“ darzulegen. Das ist inzwischen geschehen. Am Dienstag, 20. Januar, wird sich der Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege mit der Beschlussvorlage beschäftigen. Bewilligen soll die Politik 289.600 Euro bewilligen für „zwei zusätzliche Planstellen mit Ingenieursprofil im Berufsbereich Bauen/Architektur“ in der unteren Bauaufsichtsbehörde, tariflich eingruppiert nach Entgeltgruppe 11 TVöD-VkA und befristet für zwei Jahre. Das bedeutet je Stelle und Jahr Personalkosten von 72.400 Euro. Begründung für die Mehrausgaben: Bei den so genannten „Wiederkehrenden Prüfungen für Sonderbauten“ bestehe Handlungsbedarf. Zitat aus der Verwaltungsvorlage: „Konkret standen von 189 prüfpflichtigen Objekten (zum Stichtag 1.9.2014) 68 Objekte zur Prüfung an, bis Ende des Jahres erhöht sich die Anzahl auf 92. Unter Hochrechnung der Anzahl der bisher im Jahr 2014 abgeschlossenen Prüfungen ergibt sich rechnerisch ein Rückstand von ca. 86 sofort zu prüfenden Objekten. Um diesen Rückstand abzuarbeiten, wird die auf die Dauer von zwei Jahren befristete zusätzliche Bereitstellung von zwei Vollzeitkraftstellen für erforderlich erachtet. Erst nach Abarbeitung der Rückstände kann auf Dauer die kontinuierliche und zeitnahe Prüfung der einzelnen Objekte mit dem ermittelten Stellenbedarf erfolgen.“ Was die Beschlussvorlage nicht verschweigt: Derr Handlungsbedarf war schon im Oktober 2007 bekannt geworden. Ohne dass die Verwaltung darauf allerdings ausreichend reagiert hätte. Das wird die Frage auf, wer hier warum untätig gewesen ist. Eine Frage, auf die die Politik – so sie denn gestellt wird – keinesfalls auf der Sachbearbeiter-Ebene eine Antwort finden könnte.

Zur Vorgeschichte: Am 29. Oktober 2007 hatte die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Remscheid als Untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert (wie andere Kommunen auch), über den Stand der wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten zu berichten. Zitat aus der aktuellen Vorlage: „Dieser Bericht legte offen, dass bis dato 94 Prozent der Wiederkehrenden Prüfungen nicht bzw. nicht fristgerecht durchgeführt waren. (...) Der Baubezirk (der Stadt) verfügte zu diesem Zeitpunkt – einschließlich der Abteilungsleitung – über sechs Ingenieurinnen / Ingenieure, auf Grund der Teilzeit versehen mit 4,9 Vollzeitstellenkapazitäten. (...) Zur Abstellung des Mangels war der Oberen Bauaufsicht in dem seinerzeitigen Bericht durch die Verwaltung erklärt worden, die ... Prüfungen durch fünf Ingenieure durchführen zu wollen.“

Ein Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Deshalb erinnerte die Bezirksregierung daran am 17. Oktober 2011 mit einer Verfügung. Leider erfolglos. Zitat aus der Vorlage: „Dieser Forderung konnte ... nicht vollumfänglich entsprochen werden“. Deshalb wurde die Stadt am 1. Februar 2013 von der Bezirksregierung erneut schriftlich darauf hingewiesen, dass es sich bei den Wiederkehrenden Prüfungen um „eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung“ handelt. Die Obere Bauaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf wies die Stadt in diesem Schreiben an, „vierteljährlich über die Erledigung dieser Pflichtaufgabe und der Abarbeitung der Rückstände zu berichten“. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt sei „zur Durchführung ihrer Aufgaben ausreichend mit Personal zu besetzen, welches aufgrund eines Hochschulabschlusses  der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung „Ingenieur/in“ führen dürfen und die insbesondere die erforderlichen Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, der Bautechnik und der Baugestaltung haben“.

In der städtischen Bauaufsichtsbehörde scheint in den vergangenen Jahren trotz der wiederkehrenden Mahnungen der Aufsichtsbehörde der Durchblick bei den Wiederkehrenden Prüfungen verloren gegangen zu sein. Darauf deutet in der Vorlage der Satz hin, dass die Organisationsuntersuchung von April 2014 die „erheblichen Arbeitsrückstände innerhalb der Abteilung Bauaufsicht/Technik (Untere Bauaufsichtsbehörde) im Aufgabenbereich der Wiederkehrenden Prüfungen objektiv bestätigt“ habe. Als ob es – nach der Vorgeschichte – einer solchen Bestätigung überhaupt noch bedurft hätte!

Fakt ist jedenfalls, wie die Verwaltung nun einräumt: „Zahlreiche prüfpflichtige Gebäude befinden sich ... deutlich über der gesetzlich höchstzulässigen Prüffrist, andere Gebäude sind bisher noch nie einer Wiederkehrenden Prüfung unterzogen worden. Trotz der bereits seit Jahren bestehenden Prüfpflicht von Sonderbauten wurde dieser Verpflichtung bisher nur sehr rudimentär nachgekommen, so dass dieser Bereich in der ... Organisationsuntersuchung quasi wie eine neu hinzugekommene Aufgabe behandelt werden musste.“ Frage: Wie konnte dieser Aufgabenbereich über einen so langen Zeitraum quasi gänzlich übersehen werden? Bleibt zu hoffen, dass an der Ausschusssitzung am kommenden Dienstag von Seiten der Verwaltung jemand teilnimmt, der auch dezidierte Fragen beantworten kann...


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