Baubehörde: Innovationsgeist soll aus Bredouille helfen, zitierte der Waterbölles am 24. September 2014 aus einer Verwaltungsvorlage zur Ratssitzung einen Tag später. Darin wurde die Aufteilung der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt in die beiden selbständige Abteilungen Bauaufsicht und Verwaltung und Verfahren ausführlich begründet. Zugleich wurde angekündigt, die dringend notwendige Abarbeitung der Rückstände im Bereich der Wiederkehrenden Prüfungen (...) im Rahmen einer gesonderten Verwaltungsdrucksache darzulegen. Das ist inzwischen geschehen. Am Dienstag, 20. Januar, wird sich der Ausschuss für Bauen, Gebäudemanagement, Liegenschaften und Denkmalpflege mit der Beschlussvorlage beschäftigen. Bewilligen soll die Politik 289.600 Euro bewilligen für zwei zusätzliche Planstellen mit Ingenieursprofil im Berufsbereich Bauen/Architektur in der unteren Bauaufsichtsbehörde, tariflich eingruppiert nach Entgeltgruppe 11 TVöD-VkA und befristet für zwei Jahre. Das bedeutet je Stelle und Jahr Personalkosten von 72.400 Euro. Begründung für die Mehrausgaben: Bei den so genannten Wiederkehrenden Prüfungen für Sonderbauten bestehe Handlungsbedarf. Zitat aus der Verwaltungsvorlage: Konkret standen von 189 prüfpflichtigen Objekten (zum Stichtag 1.9.2014) 68 Objekte zur Prüfung an, bis Ende des Jahres erhöht sich die Anzahl auf 92. Unter Hochrechnung der Anzahl der bisher im Jahr 2014 abgeschlossenen Prüfungen ergibt sich rechnerisch ein Rückstand von ca. 86 sofort zu prüfenden Objekten. Um diesen Rückstand abzuarbeiten, wird die auf die Dauer von zwei Jahren befristete zusätzliche Bereitstellung von zwei Vollzeitkraftstellen für erforderlich erachtet. Erst nach Abarbeitung der Rückstände kann auf Dauer die kontinuierliche und zeitnahe Prüfung der einzelnen Objekte mit dem ermittelten Stellenbedarf erfolgen. Was die Beschlussvorlage nicht verschweigt: Derr Handlungsbedarf war schon im Oktober 2007 bekannt geworden. Ohne dass die Verwaltung darauf allerdings ausreichend reagiert hätte. Das wird die Frage auf, wer hier warum untätig gewesen ist. Eine Frage, auf die die Politik so sie denn gestellt wird keinesfalls auf der Sachbearbeiter-Ebene eine Antwort finden könnte.
Zur Vorgeschichte: Am 29. Oktober 2007 hatte die Bezirksregierung
Düsseldorf die Stadt Remscheid als Untere Bauaufsichtsbehörde aufgefordert (wie
andere Kommunen auch), über den Stand der wiederkehrenden Prüfungen von
Sonderbauten zu berichten. Zitat aus der aktuellen Vorlage: Dieser Bericht
legte offen, dass bis dato 94 Prozent der Wiederkehrenden Prüfungen nicht bzw.
nicht fristgerecht durchgeführt waren. (...) Der Baubezirk (der Stadt) verfügte
zu diesem Zeitpunkt einschließlich der Abteilungsleitung über sechs
Ingenieurinnen / Ingenieure, auf Grund der Teilzeit versehen mit 4,9
Vollzeitstellenkapazitäten. (...) Zur Abstellung des Mangels war der Oberen
Bauaufsicht in dem seinerzeitigen Bericht durch die Verwaltung erklärt worden,
die ... Prüfungen durch fünf Ingenieure durchführen zu wollen.
Ein Versprechen, das nicht eingehalten wurde. Deshalb
erinnerte die Bezirksregierung daran am 17. Oktober 2011 mit einer Verfügung.
Leider erfolglos. Zitat aus der Vorlage: Dieser Forderung konnte ... nicht
vollumfänglich entsprochen werden. Deshalb wurde die Stadt am 1. Februar 2013
von der Bezirksregierung erneut schriftlich darauf hingewiesen, dass es sich
bei den Wiederkehrenden Prüfungen um eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach
Weisung handelt. Die Obere Bauaufsichtsbehörde bei der Bezirksregierung
Düsseldorf wies die Stadt in diesem Schreiben an, vierteljährlich über die
Erledigung dieser Pflichtaufgabe und der Abarbeitung der Rückstände zu
berichten. Die Bauaufsichtsbehörde der Stadt sei zur Durchführung ihrer
Aufgaben ausreichend mit Personal zu besetzen, welches aufgrund eines
Hochschulabschlusses der Fachrichtung Architektur oder
Bauingenieurwesen die Berufsbezeichnung Ingenieur/in führen dürfen und die
insbesondere die erforderlichen Kenntnisse des öffentlichen Baurechts, der
Bautechnik und der Baugestaltung haben.
In der städtischen Bauaufsichtsbehörde scheint in den
vergangenen Jahren trotz der wiederkehrenden Mahnungen der Aufsichtsbehörde der
Durchblick bei den Wiederkehrenden Prüfungen verloren gegangen zu sein. Darauf
deutet in der Vorlage der Satz hin, dass die Organisationsuntersuchung von April
2014 die erheblichen Arbeitsrückstände innerhalb der Abteilung
Bauaufsicht/Technik (Untere Bauaufsichtsbehörde) im Aufgabenbereich der
Wiederkehrenden Prüfungen objektiv bestätigt habe. Als ob es nach der
Vorgeschichte einer solchen Bestätigung überhaupt noch bedurft hätte!
Fakt ist jedenfalls, wie die Verwaltung nun einräumt: Zahlreiche
prüfpflichtige Gebäude befinden sich ... deutlich über der gesetzlich
höchstzulässigen Prüffrist, andere Gebäude sind bisher noch nie einer
Wiederkehrenden Prüfung unterzogen worden. Trotz der bereits seit Jahren
bestehenden Prüfpflicht von Sonderbauten wurde dieser Verpflichtung bisher nur
sehr rudimentär nachgekommen, so dass dieser Bereich in der ...
Organisationsuntersuchung quasi wie eine neu hinzugekommene Aufgabe behandelt
werden musste. Frage: Wie konnte dieser Aufgabenbereich über einen so
langen Zeitraum quasi gänzlich übersehen
werden? Bleibt zu hoffen, dass an der Ausschusssitzung am kommenden Dienstag von
Seiten der Verwaltung jemand teilnimmt, der auch dezidierte Fragen beantworten
kann...