Am 17. März steht auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung eine Empfehlung, die der Remscheider Landschaftsbeirats bereits am 16. Dezember 2014 abgegeben hatte zur Vornahme von Ersatzpflanzungen für gemäß Baumschutzsatzung geschützte städtische Bäume, die krankheits- oder verkehrssicherungsbedingt entfernt werden müssen. Demnach sollen Ersatzpflanzungen für gefällte städtische Bäume, die unter die Baumschutzsatzung fielen, möglichst in der Nähe des alten Baumstandortes erfolgen. Auch sollen Ersatzanpflanzungen die Regel sein bei Bäumen, die in forstlich genutzten Flächen (innerstädtischer Wald) aufgrund von Baumaßnahmen gefällt werden mussten. Die Zahl der zu pflanzenden Ersatzbäume habe sich an der Baumschutzsatzung zu orientieren.
Die Stadtverwaltung sieht jedoch keine Möglichkeit, auch bei krankheits- bzw. verkehrssicherungsbedingten Entfernungen von geschützten städtischen Bäumen für Ersatz zu sorgen. Weil das dafür nötige Geld fehle. Zitat: Die Klärung des zusätzlichen Aufwands für die freiwillige Pflanzung zusätzlicher Ersatzbäume ... ergab, dass ca. 50 Bäume mit mehr als 120 Zentimeter Stammumfang durchschnittlich pro Jahr aus Krankheitsgründen oder aus Gründen der Gefahrenabwehr gefällt werden. Bei Zugrundelegung der Staffelung der Baumschutzsatzung wären etwa 75 Ersatzbäume zu pflanzen. Hierdurch würden jährlich Kosten in Höhe von etwa 37.500 anfallen. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Kosten ist nicht möglich. Der Empfehlung des Landschaftsbeirats kann daher aus Sicht der Verwaltung nicht gefolgt werden.
Ersatzpflanzungen würden mit den zweckgebundenen Mitteln finanziert, die aus den Ausgleichszahlungen gemäß der Baumschutzsatzung stammten, heißt es in der Vortlage weiter. Der aktuelle Stand der Ausgleichszahlungen beträgt 27.330 . 26.830 hiervon stehen den Technischen Betrieben Remscheid für Pflanzungen zur Verfügung.